Gedenkfeier in Kaprun für die Opfer des Seilbahnunglücks vom 11. November 2000

In Kaprun, im österreichischen Bundesland Salzburg, findet im Gedenken an die Opfer des Seilbahnunglücks vom 11. November 2000, am Mittwoch, dem 11. November 2009, um 9.00 Uhr eine ökumenische Feier in der Gedenkstätte bei der Talstation der Gletscherbahn statt.

Die Gedenkstätte an der Talstation                  Quelle: www.kitzsteinhorn.at

 

 

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Die Rolle der Gutachter bleibt umstritten

Neun Jahre nach dem Brandinferno von Kaprun mit 155 Todesopfern beschäftigt die Causa noch immer die Justiz. Thomas Neuhold gibt Antworten rund um das Unglück und die Gerichtsverfahren.

Vor neun Jahren fanden 155 Menschen im Stollen der Standseilbahn auf das Kitzsteinhorn den Tod. Deutsche Medien erheben bis heute schwere Anschuldigungen gegen die österreichische Justiz: Sie decke die Verantwortlichen des Seilbahnunglücks bis heute. 80 Hinterbliebene, vertreten vom Wiener Anwalt Gerhard Podovsovnik, wollen deshalb zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gehen.

 

Frage: Warum wurden die Angeklagten im ursprünglichen Kaprun-Prozess freigesprochen?

Antwort: Die Freisprüche der insgesamt 16 Beschuldigten nach 63 Verhandlungstagen im Jahr 2004 wurden von Richter Manfred Seiss vor allem damit begründet, dass keinem ein direktes Fehlverhalten nachzuweisen sei. Auch das Berufungsgericht hatte sich der Argumentation angeschlossen.

Frage: Was war nach Meinung des Gerichtes die Ursache für die Brandkatastrophe?

Antwort: Das Gericht folgte den Sachverständigen. Der Brand sei eindeutig von einem im Führerstand der Standseilbahn eingebauten Heizstrahler ausgegangen, der einen Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler hatte. Die Schäden an den Hydraulikleitungen seien erst durch den Brand entstanden. Es habe keine Norm gegeben, welche den Einbau eines Kunststoffheizlüfters verboten hätte. Bezüglich der Sicherheitseinrichtungen haben die Sachverständigen erklärt, dass der Stand der Technik eingehalten worden sei.

Frage: Gab es Zweifel an der Richtigkeit des Urteils?

Antwort: Der für den Hausgebrauch konzipierte Heizlüfter sei für den Gebrauch in Fahrzeugen nicht geeignet. Die besondere Konzeption und Platzierung in unmittelbarer Nähe der Hydraulikleitungen führte zu einer wesentlichen Risikoerhöhung. Der Einbau eines geeigneten Heizlüfters an sicherer Stelle hätte die Brandkatastrophe abgewendet, argumentierte die Staatsanwaltschaft in ihrer Berufung.

Frage: Wurde die Arbeit der Gutachter in Zweifel gezogen?

Antwort: Deutsche Sachverständige kamen zum Ergebnis, dass die von ihren österreichischen Kollegen erstellten Expertisen völlig falsch seien. Der eigentliche Auslöser des Infernos wäre die Verwendung eines nicht zugelassenen Hydrauliköls im Bremssystem gewesen und nicht der Heizlüfter selbst. Poröse Leitungen und undichte Ventile führten letztlich die Katastrophe im Seilbahnstollen herbei. Die beiden Gutachter, die für den Heizlüfterhersteller Fakir tätig waren, haben Strafanzeige erstattet. Darin wird den österreichischen Sachverständigen "Vertuschung" vorgeworfen.

Frage: Warum wurden die Anzeigen gegen die Gutachter zurückgelegt?

Antwort: Laut Oberstaatsanwaltschaft Linz "konnte kein Nachweis erbracht werden, dass die Gutachten vorsätzlich falsch erstellt wurden". Deutsche Medien sehen eine bewusste Vertuschungsaktion der österreichischen Justiz zugunsten der Fremdenverkehrswirtschaft.

Frage: Könnte Kaprun ein Fall für den Europäischen Gerichtshof werden?

Antwort: Ja, sagt der Wiener Opferanwalt Gerhard Podovsovnik, der 80 Angehörige vertritt. Werde seinem Antrag auf Fortsetzung der Ermittlungen gegen die Kaprun-Gutachter nicht stattgegeben, will er den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen. Er argumentiert, dass in Österreich kein faires Verfahren in der Causa möglich wäre. Podovsovnik geht davon aus, dass bei einer Verurteilung Österreichs seine Mandanten deutlich höhere Schadenersatzzahlungen erhalten würden. Für die rund 450 Hinterbliebenen wurde 2008 auf dem Vergleichsweg Zahlungen von insgesamt knapp 14 Millionen Euro festgesetzt. Einige Angehörige haben gegen diesen Vergleich geklagt.