Eigentlich bin ich ja ein glühender Verfechter des öffentlichen Verkehrs, insbesondere der Bahn. Extrem fragwürdig ist allersdings ein Umstand, der den Wenigsten bewusst sein dürfte. Nämlich die Vorgangsweise bei einem Vergehen wie z.. B. das unerlaubte Platzieren der besohlten unteren Exremitäten, sprich Schuhe auf der ÖBB-eigenen Zweckbestuhlung im Wagon abzulegen. Gut, das ist nicht Ok, aber mein Sohn hat es doch gemacht, und zwar auf der Strecke von Freilassig und Europark. Zerstreut und zappelig, wie ein pubertierender 13-jähriger halt so ist, ist ihm dies passiert, einmal leider, nachdem er den erhobenen Zeigefinger und ein Gemurmel von irgendwelchen 100 € des Kontrolleurs wahrgenommen haben musste. Was dann geschah, versuche ich schon eine Weile zuzuordnen, nur, es gelingt mir nicht richtig. Der Mann lies keine Entschuldigung gelten, dem Vorschlag meines Sohnes, die paar Brösel Straßenstaub vom Hightech-Stoff der geschmackvollen Möbel zu entfernen, konnte er auch nichts abgewinnen. 70 (siebzig!) Euro würde das kosten, sofort in bar selbstverständlich. Gut nicht in paar dabei und noch dazu keinen vernünftigen Ausweis, ab auf den Posten beim Europark zur Erhebung der Identität! Der Anruf traf die Mutter (Gott sei Dank zu Hause!), die Sorge, es könnte was mit dem Buben passiert sein, konnte der freundliche Beamte schnell ausräumen. Angaben stimmen, Erlagschein mit 85€ für zu Hause (70 plus 15 Euro Bearbeitungsgebühr), auf Wiedersehen!
Bilden Sie sich bitte selbst eine Meinung! Meine ist, dass ich nicht verstehen kann, dass für so eine Bagattelle eine höhere Strafe von einem Organ der ÖBB verhängt werden kann, als für Schwarzfahren im eigentlichen Sinne, und das noch dazu an einen Minderjährigen, dessen Absparmöglichkeiten in etwa bei dem Betrag liegen, und zwar jährlich. Mit Verlaub, ich bin nicht dafür, dass sich alle im öffentlichen Bereich aufführen, wie die Axt im Walde, aber für 85 € kann man vermutlich den ganzen Zug reinigen, wenigstens bei dem zusätzlichen Verschmutzungsgrad. Im Übrigen hat der Polizeibeamte die Vorgehensweise auch nicht ganz verstehen können, das habe er auch noch nicht erlebt. ...