Wie geht es weiter mit der SBB-Pensionskasse?

Der Verwaltungsrat der SBB hat das Sanierungskonzept des Stiftungsrates der Pensionskasse SBB (PK SBB) gutgeheissen. Ziel ist es, den Deckungsgrad der PK SBB in den nächsten zehn Jahren auf mindestens 100 Prozent anzuheben. Das Konzept fordert von den Mitarbeitenden, den Pensionierten und von der SBB grosse Sanierungsanstrengungen. Der zu erbringende Sanierungsbeitrag beläuft sich gemäss dem Konzept auf 2,543 Mia. Franken. Darin enthalten ist ein weiterer Sanierungsbeitrag der SBB in der Höhe von 938 Mio. Franken. Die Sanierung wird die SBB über die nächsten 10 Jahre zusätzlich mit knapp 100 Mio. Franken pro Jahr und danach weitere 15 Jahre mit 25 Mio. pro Jahr belasten. Damit die Sanierung gelingt, braucht es gleichzeitig die Zustimmung der eidgenössischen Räte zu dem vom Bundesrat beantragten Sanierungsbeitrag des Bundes in der Höhe von 1,148 Mia. Franken.

Die Sanierung der PK SBB ist dringend: Der Deckungsgrad der Kasse belief sich per Ende 2008 auf 79,2%, der Fehlbetrag auf 2,982 Mia. Franken. Die Deckungslücke ist einerseits auf die ungenügende Gründungsfinanzierung 1999 durch den Bund zurückzuführen. Zudem leidet die PK SBB wie andere Pensionskassen auch unter der aktuellen Finanzkrise. Die Sanierung der Folgen der aktuellen Finanzkrise muss von SBB und Versicherten gemeinsam geleistet werden. Für die Sanierung desjenigen Teils der Unterdeckung, der aufgrund der ungenügenden Gründungsfinanzierung entstand, braucht es gleichzeitig den Beitrag des Bundes.

Das vom SBB-Verwaltungsrat jetzt verabschiedete Sanierungskonzept des Stiftungsrates der PK SBB trägt den unterschiedlichen Ursachen der bestehenden Unterdeckung Rechnung. Das Konzept geht davon aus, dass die eidgenössischen Räte dem Vorschlag des Bundesrates, sich mit einem Beitrag von 1,148 Mia. Franken an der Sanierung der PK SBB zu beteiligen, hoffentlich zustimmen werden. Dieser Bundesbeitrag ist für das Gelingen der angestrebten Sanierung unerlässlich.

Gleichzeitig fordert das Sanierungskonzept von den Mitarbeitenden, den Pensionierten und vom Unternehmen SBB grosse Anstrengungen. Vorgesehen ist ein paritätischer Sanierungsbeitrag über maximal zehn Jahre von 2,543 Mia. Franken. Die Sanierung wird die SBB-Rechnung über die nächsten 25 Jahre zusätzlich belasten: Bis 2019 sind es jährlich knapp 100 Mio. Franken und danach während weiterer 15 Jahre rund 25 Mio. Franken pro Jahr.

Das Sanierungsziel soll mit den folgenden Massnahmen erreicht werden:
Sanierungsbeiträge der Versicherten und des Arbeitgebers SBB:
- ab 1.1. bis 30.6.2010 je 2% des beitragspflichtigen Lohnes.
- ab 1.7.2010 bis zur 100%-Deckung je 2,5% des beitragspflichtigen Lohnes.
Verzicht auf die Verzinsung der Altersguthaben im 2009.
Verzinsung der Altersguthaben ab 2010 bis voraussichtlich 2019 mit dem jeweils vom Bundesrat festgelegten BVG-Mindestzinssatz.
Verzicht der Rentenbezüger auf den Teuerungsausgleich während der ganzen Sanierungsperiode.
Anpassung des Versicherungsplanes per 1.7.2010: Das Rentenzielalter wird von bisher 63,5 auf 65 Jahre erhöht. Dadurch können die ordentlichen Beiträge leicht reduziert werden.
Zudem leistet die SBB per 1.1.2010 einen weiteren Sanierungsbeitrag von 938 Mio. Franken.

Die SBB ist sich bewusst, dass die beschlossenen Massnahmen Mitarbeitende und Rentenbezüger stark belasten und in hohem Masse fordern werden. Die finanzielle Situation der PK SBB und die zwingenden gesetzlichen Vorschriften erlauben indes keine andere Lösung. Auch die SBB wird durch die zusätzlichen Sanierungsbeiträge über die nächsten Jahre wesentlich gefordert sein.

Die SBB geht davon aus, mit diesen Massnahmen das Sanierungsziel eines 100%-Deckungsgrades bis Ende 2019 mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu erreichen.

Sanierungsanstrengungen bereits seit 2003

Die Ursache für die riesige Deckungslücke der PK SBB unterscheidet sich insofern grundlegend von den aktuellen finanziellen Problemen zahlreicher anderer Pensionskassen, als die PK SBB 1999 anlässlich ihrer Gründung ungenügend ausfinanziert wurde. Konkret verzichtete der Bund damals nicht nur gänzlich auf die Äufnung einer Wertschwankungsreserve. Er übertrug der PK SBB darüber hinaus auch finanziell schwer wiegende Altlasten. Die 1999 geschaffene fragile finanzielle Basis der PK SBB brach denn auch bereits gegen Ende 2001 mit der ersten Börsenbaisse ein. Nur vier Jahre nach ihrer Gründung war die PK SBB ein Sanierungsfall.

Die SBB und die Versicherten leisten zur Sanierung der PK SBB bereits seit 2003 wesentliche Beiträge:
Die SBB schoss anfangs 2007 einen Sanierungsbeitrag von 1,5 Milliarden Franken in die PK SBB ein zur Sanierung des Aktiventeils.
Die aktiven Versicherten wechselten anfangs 2007 ins Beitragsprimat. Dadurch erhöhten sich die Beträge der Versicherten; gleichzeitig wurden die Leistungen reduziert.
SBB und Versicherte übernahmen bereits ab Juli 2003 einen Sanierungsbeitrag in der Höhe von je 1,5 Prozent der versicherten Lohnsumme. Ab 1. Januar 2005 wurde der entsprechende Sanierungsbeitrag der Mitarbeitenden anstelle einer Lohnerhöhung von der SBB geleistet.
Die Verzinsung des Alterskapitals wurde mit dem Primatswechsel auf dem Minimum festgelegt. Die Rückzahlungspflicht der Überbrückungspension wurde schrittweise von 50% auf 80% erhöht.
Die Rentner der PK SBB erhalten bereits seit 2004 keinen Teuerungsausgleich.

Der Bund beteiligte sich bis heute nicht an der Sanierung der PK SBB.

 

 

Die Kurzfassung im Teletext:

 

 

 

Mehr zum Thema:

Wie dies die verschiedenen Leute so sehen, dazu finden Sie die Meldungen der vergangenen Wochen nachfolgend:

Die SBB macht die hohle Hand beim Steuerzahler

Fast drei Fünftel der Pensionskassen befinden sich heute in einer Unterdeckung. Doch während die meisten Arbeitnehmer die Löcher in „ihren“ Pensionskassen mit einschneidenden Sanierungsmassnahmen selber stopfen müssen, sollen gemäss dem Bundesrat die Angestellten der SBB von einer weiteren Sanierung mit rund 1,15 Milliarden Franken aus der Staatskasse profitieren. Die SVP lehnt jede Sanierung der SBB-Pensionskasse mit Steuergeldern entschieden ab. Ein solches Präjudiz für die selbständige SBB AG darf nicht geschaffen werden.

Nach dem Ausbruch der Finanzkrise hat nicht nur die SBB-Pensionskasse erhebliche Probleme. Es ist deshalb vollkommen unhaltbar, dass eine bereits Ende der 90er Jahre von den Steuerzahlern mit Milliardenbeträgen (damals 12,6 Milliarden Franken) ausfinanzierte Pensionskasse noch einmal Steuergelder erhält. Andere Arbeitnehmer und Steuerzahler, deren Pensionskassen oft ebenfalls Probleme haben, dürfen nicht auch noch für die Pensionskasse der SBB-Angestellten herangezogen werden.

Der Entscheid des Bundesrates ist umso unverständlicher als die überdurchschnittlich hohen Leistungen der SBB-Pensionskasse nach wie vor erhalten bleiben sollen. Auch das Durchschnittsalter beim Übertritt in den Ruhestand ist weiterhin sehr tief (rund 58 Jahre). Die SVP fordert daher den Verzicht auf eine staatliche Sanierung der SBB-Pensionskasse. Was in jedem Betrieb gilt, muss auch bei der SBB als selbständiges Unternehmen seine Richtigkeit haben. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben eine Pensionskasse in Schieflage mit paritätischen Beiträgen zu sanieren.

 

 

Die SBB-Medienmitteilung zu diesem Thema:

 

Der Entscheid des Bundesrates, dem Parlament einen Beitrag in der Höhe von 1'148 Mio. Franken zu beantragen, legt die Basis für die dringend notwendige Gesamtsanierung der Pensionskasse SBB. Die Sanierung verlangt von allen Beteiligten überaus grosse Anstrengungen. Gestützt auf den Vorschlag des Bundesrates sucht die SBB gemeinsam mit den Sozialpartnern intensiv nach Lösungsmöglichkeiten.

Die Sanierung der PK SBB, um die sich SBB und Versicherte seit sechs Jahren bemühen, ist ausserordentlich dringlich. Die Deckungslücke der PK SBB hat sich im vergangenen Jahr im Gefolge der weltweiten Erschütterung der Kapitalmärkte noch einmal deutlich vergrössert. Der Deckungsgrad liegt heute bei knapp unter 80 Prozent, die Deckungslücke beläuft sich auf gegen 3 Milliarden Franken. Auch wenn die Folgen der Finanzkrise von SBB, PK SBB und Versicherten zu tragen sind, ist die PK SBB mit Blick auf ihre bedrohliche finanzielle Lage auf einen namhaften Sanierungsbeitrag des Bundes zwingend angewiesen.

Die hauptsächliche Ursache für die riesige Deckungslücke der PK SBB unterscheidet sich grundlegend von den aktuellen finanziellen Problemen zahlreicher anderer Pensionskassen. Die PK SBB wurde 1998 anlässlich ihrer Gründung ungenügend ausfinanziert. Konkret verzichtete der Bund nicht nur gänzlich auf die Äufnung einer Wertschwankungsreserve. Er übertrug der PK SBB darüber hinaus auch finanziell schwer wiegende Altlasten. Die 1998 geschaffene fragile finanzielle Basis der PK SBB brach denn auch bereits gegen Ende 2001 mit der ersten Börsenbaisse ein. Nur vier Jahre nach ihrer Gründung war die PK SBB ein Sanierungsfall.

Die SBB und die Versicherten haben zur Sanierung der Deckungslücke bereits einen grossen Beitrag geleistet:


- Die SBB schoss anfangs 2007 einen Sanierungsbeitrag von 1,5 Milliarden Franken in die PK SBB ein zur Sanierung des Aktiventeils.

 

- Die aktiven Versicherten wechselten anfangs 2007 ins Beitragsprimat. Dadurch erhöhten sich die Beträge der Versicherten; gleichzeitig wurden die Leistungen reduziert.


- SBB und Versicherte übernahmen bereits ab Juli 2003 einen Sanierungsbeitrag in der Höhe von je 1,5 Prozent der versicherten Lohnsumme. Ab 1. Januar 2005 wurde der entsprechende Sanierungsbeitrag der Mitarbeitenden anstelle einer Lohnerhöhung von der SBB geleistet.

 

- Die Verzinsung des Alterskapitals wurde mit dem Primatswechsel auf dem Minimum festgelegt. Gleichzeitig wurde die Rückzahlungspflicht der Überbrückungspension schrittweise von 50% auf 80% erhöht.

 

- Die Rentner der PK SBB erhalten bereits seit 2004 keinen Teuerungsausgleich.

Der Bund hat sich an der Sanierung der PK SBB bis heute nicht beteiligt.

Der Bundesrat hat jetzt beschlossen, dem Parlament einen Beitrag in der Höhe von 1’148 Mio. Franken an die Sanierung der PK SBB zu beantragen. Damit entschied sich der Bundesrat, von den drei Sanierungsbeitrags-Varianten, die 2008 in die Vernehmlassung geschickt worden waren, die mittlere zu wählen.

Ein Beitrag des Bundes in der Höhe von 1'148 Mio. Franken legt die Basis für die dringend notwendige Gesamtsanierung der PK SBB.

Aus Sicht der SBB trägt ein Bundesbeitrag in dieser Höhe auch dem Gebot der Gleichbehandlung der PK SBB mit den anderen ehemaligen Pensionskassen des Bundes zumindest teilweise Rechnung:

 

- Die Pensionskasse der Swisscom (comPlan) wurde vom Bund gleichzeitig mit der PK SBB per 1.1.1999 ausfinanziert. Während bei der SBB aber auch der Rentnerteil der Kasse (der heute über 50% der Versicherten ausmacht) zur neuen PK SBB wechselte, verblieben die Rentenbezüger der Swisscom vollumfänglich bei der Publica. Gleich wurde mit den Pensionskassen der Skyguide und der Ruag verfahren.

 

- Die Pensionskasse der Post wurde per 1.1.2002 zu einem börsenmässig deutlich günstigeren Zeitpunkt ausfinanziert. Der bis 2007 praktizierte Verzicht des Bundes auf Gewinnausschüttungen erlaubte es der Post, Gewinne zu Gunsten der Pensionskasse zu äufnen.

 

- Die Publica wurde am 1. Juni 2003 zu einem kapitalmarktmässig wesentlich günstigeren Zeitpunkt als die PK SBB zu 100% ausfinanziert. Zusätzlich erhielt sie eine Garantie als Wertschwankungsreserve.

Die Gesamtsanierung der PK SBB wird das Unternehmen wie die Versicherten in hohem Masse fordern. SBB und Sozialpartner suchen derzeit intensiv nach Lösungen.

Mit dem Bund führt die SBB Gespräche über Möglichkeiten einer Anpassung der Rahmenbedingungen, damit die SBB einen Beitrag an eine paritätische Lösung leisten kann.

Finanzkrise: Keine Sonderbehandlung für die SBB
Auch die Pensionskasse SBB leidet unter den Folgen der aktuellen Finanzkrise. Hatte der Deckungsgrad der PK SBB am 31.12.2007 noch bei 92,4% gelegen, nahm die Unterdeckung infolge der Krise an den Finanzmärkten inzwischen um gegen zwei Milliarden Franken zu. Heute liegt der Deckungsgrad der PK SBB bei knapp 80%.

Diese Entwicklung steht in keinem direkten Zusammenhang mit der ungenügenden Ausfinanzierung der PK SBB 1998 durch den Bund. Für die Probleme, die der PK SBB infolge der Finanzkrise entstanden sind, verlangt die SBB vom Bund daher keine Sonderbehandlung. Diesbezüglich ist die SBB vom Bund gleich zu behandeln wie alle anderen Unternehmen. Die Sanierung der Folgen der Finanzkrise werden SBB, PK SBB und Versicherte in hohem Masse fordern.

Der Stiftungsrat erarbeitet derzeit ein entsprechendes Sanierungspaket, das von SBB und Versicherten zu tragen ist.

 

 

Mehr zum Thema: 1,1 Milliarden für die SBB

Der Bundesrat gibt sich generös: Nicht 662 Millionen, wie ursprünglich vorgeschlagen, sondern 1,148 Milliarden Franken will er für die Sanierung der Pensionskasse SBB bezahlen. Doch die Gewerkschaft will noch mehr. 

1,148 Milliarden Franken sind zwar nur ein Drittel dessen, was die SBB für die Sanierung ihrer Pensionskasse vom Steuerzahler verlangt hatte, aber zumindest für die SVP entschieden zu viel: «Fast drei Fünftel der Pensionskassen befinden sich heute in einer Unterdeckung.» Doch während die meisten Arbeitnehmer die Löcher in ihren Pensionskassen mit einschneidenden Massnahmen selber stopfen müssten, sollen gemäss dem Bundesrat die Angestellten der SBB von einer weiteren Sanierung aus der Staatskasse profitieren, beklagt sich die SVP. Sie lehnt die Sanierung der Pensionskasse SBB mit Steuergeldern entschieden ab.

Zur Erinnerung: Schon 1999 musste die Pensionskasse SBB saniert werden. Damals erhielt sie vom Steuerzahler 5,1 Milliarden Franken, damit sie mit einem Deckungsgrad von 100 Prozent, also voll ausfinanziert, neu starten durfte.

Historische Schuld
Doch die SBB stellt sich heute auf den Standpunkt, dass sie damals nicht genügend ausfinanziert wurde, weil man ihr keine Reserven zum Auffangen von Börsenverlusten mitgegeben hatte. «Wir möchten nichts anderes als die Tilgung der historischen Schuld», sagte gestern SBB-Sprecher Daniele Pallecchi.

Aus Sicht der SBB trägt der Bundesbeitrag «dem Gebot der Gleichbehandlung der Pensionskasse SBB mit den anderen ehemaligen Pensionskassen zumindest teilweise Rechnung». Während nämlich die SBB bei der Ausfinanzierung vor zehn Jahren auch die Rentner übernehmen musste, verblieben die Rentner der Swisscom, Skyguide und Ruag bei der Bundespensionskasse Publica.

Ein zweiter Nachteil sieht die SBB im Vergleich zur Post, weil Letztere nicht 1999, sondern erst 2002 ausfinanziert wurde. Also zu einer Zeit, als die Börsenkurse tief waren. Und auch die Publica wurde zu einem günstigeren Zeitpunkt in die Freiheit entlassen, nämlich erst Mitte 2003, und erhielt zusätzlich erst noch Wertschwankungsreserven mitgeliefert.

SEV will noch mehr
So zeigte sich der SEV, die Gewerkschaft des Verkehrspersonals, überhaupt nicht zufrieden, obschon die nun vorgeschlagenen 1,1 Milliarden Franken fast doppelt so hoch ausfallen als ursprünglich vorgeschlagen. Als nämlich der Bundesrat vor einem Jahr vier Varianten in die Vernehmlassung schickte, plädierte er für einen Sanierungsbeitrag von 662 Millionen Franken.

«Wir wollen keine Geschenke wie die UBS, aber wir wollen, dass der Bund seine Schulden begleicht», sagt SEV-Präsident Giorgio Tuti. Und macht gleich zusätzlich Druck: «Der SEV ruft seine Mitglieder auf den Samstag, 19.September, zu einer Grosskundgebung nach Bern auf, um für korrekte Lösungen bei den Pensionskassen SBB und Ascoop zu demonstrieren», steht im Communiqué zu lesen.

Was ist mit Ascoop?
A propos Ascoop: Nach Auswertung der Vernehmlassung will der Bundesrat auf die Sanierung der Ascoop verzichten. Bei der Ascoop sind die meisten anderen Bahnen versichert, so auch die BLS oder die RBS. Ihre Vorsorgewerke stehen zum Teil deutlich schlechter da als die Pensionskasse SBB. Doch die SBB vergleicht sich lieber mit den anderen ehemaligen Staatsbetrieben wie Swisscom, Post oder Ruag statt mit der direkten Konkurrenz. Immerhin lässt der Bundesrat durchblicken, dass auch gewisse Bahnen auf staatliche Hilfe hoffen dürfen. Das Communiqué wörtlich: «Auf Grund der schwierigen Situation, in welcher sich verschiedene bei Ascoop versicherte und im regionalen Personenverkehr tätige Unternehmen befinden, prüfen das Verkehrs- und das Finanzdepartement in Einzelfällen gemeinsame Lösungsoptionen».