ÖBB-Kunde von Schaffnerin beschimpft und auch körperlich angegriffen: Eine völlig überzogene Reaktion

Rudolf Hübl, ein Strasshofer ÖBB-Kunde, ist außer sich: Im Zug von Leopoldau nach Gänserndorf soll er von einer Zugbegleiterin angepöbelt und in den linken Oberarm gezwickt worden sein, sodass er einen Bluterguss davontrug.

Der Vorfall im Detail: „Der Zug kam wie immer verspätet, diesmal waren es immerhin nur vier Minuten“, erzählt Hübl. Sofort nach der Abfahrt fragte ihn die Zugbegleiterin nach dem Fahrschein. Hübls Antwort: „Bitte warten Sie, so wie ich am Bahnsteig 4 Minuten warten musste. Die darauffolgende Schimpf- und Beleidigungsorgie ist vermutlich nicht einmal am Fußballplatz zu hören. ,Schleich di und fahr mit‘n Auto, du A....‘ war noch das Höflichste.“ Nachdem er die Schaffnerin ersuchte, sich zu mäßigen, versuchte diese angeblich auch, die anderen Fahrgäste gegen Hübl aufzuwiegeln.

„Sie zwickte mich, sodass ich einen blauen Fleck hatte“
Mittlerweile waren bereits drei Minuten vergangen und er ersuchte die Frau „sehr höflich“ eine Minute zu warten, weil er die Karte bereits suchte. „Daraufhin drohte sie mir: ,Ich sage der Polizei, dass Sie mich mit einem Messer bedrohen‘.“ Da Hübl keinen spitzen Gegenstand mit sich führte, teilte er ihr mit, dass sie das gerne tun könnte. „Das quittierte die Zugbegleiterin damit, dass sie mich derart heftig in den Arm zwickte, dass ich tagelang einen blauen Fleck hatte. Eine völlig überzogene Reaktion, die mit einer Körperverletzung endete.“

Dann zeigte Hübl seinen Fahrausweis her - und musste ihn nach Süssenbrunn (Zonengrenze) erneut vorweisen. ÖBB-Pressesprecher DI Christoph Seif entschuldigt sich für die Unannehmlichkeiten im NÖN-Gespräch: „Auf diesen Vorfall angesprochen, hat die betroffene Mitarbeiterin das Geschehene von der Grundsituation her zwar gleich, im Ablauf aber doch etwas anders beschrieben.“ Leider seien Zugbegleiter, ohne etwas dafür zu können, oft Ziele verbaler und körperlicher Angriffe, die das Nervenkostüm strapazieren - was aber keine Entschuldigung für den konkreten Fall sein solle.