Elektrifizierung der Hochrheinstrecke Basel Bad Bf - Schaffhausen: Ergebnisse des Gutachtens liegen vor

Der Kanton Schaffhausen und das Land Baden-Württemberg haben im Dezember 2008 vereinbart, ein Gutachten über mögliche Verkehrsverbesserungen auf der Hochrheinstrecke in Auftrag zu geben. Regierungsrat Dr. Reto Dubach vom Baudepartement des Kantons Schaffhausen und Verkehrsstaatssekretär Rudolf Köberle haben bei einem Arbeitstreffen am Donnerstag, 30. Juli 2009, in Stuttgart die verkehrspolitische Bedeutung der Elektrifizierung der Hochrheinbahn für die Schweizer Seite und das Land Baden-Württemberg betont. 

„Die Elektrifizierung der Hochrheinstrecke bringt sowohl Baden-Württemberg als auch den Schweizer Grenzkantonen hohe verkehrliche Vorteile. Die Hochrheinstrecke verbindet mit Basel, Schaffhausen und Singen drei elektrifizierte Knotenpunkte. Die Elektrifizierung ist deshalb ein logischer Lückenschluss, der uns neue Möglichkeiten für den grenzüberschreitenden Verkehr eröffnet“, sagten Dubach und Köberle.

Es sei gemeinsames Ziel, Eisenbahnverkehre umsteigefrei entlang des gesamten Grenzkorridors in Konstanz, Schaffhausen, Waldshut und Basel zu ermöglichen. Vor allem in der Region Basel und für die Regio-S-Bahn in Schaffhausen würden umsteigefreie S-Bahn-Linien und neue Betriebs konzepte benötigt, um den Verkehrsbedürfnissen der Menschen Rechnung zu tragen.

Für die Elektrifizierung der Hochrheinstrecke haben die Gutachter voraussichtliche Gesamtkosten in Höhe von mindestens 110 Millionen Euro ermittelt. Davon entfallen 27 Millionen Euro auf den schweizerischen Streckenabschnitt Schaffhausen - Erzingen und 83 Millionen Euro auf den deutschen Abschnitt Basel -Erzingen. Regierungsrat Dr. Dubach und Staatssekretär Köberle: „Wir werden jetzt gemeinsam mit dem Netzbetreiber DB Netz AG über die Realisierungsmöglichkeiten sprechen. Dabei geht es natürlich auch um die Finanzierung dieses wichtigen Projekts.“

Dies werde in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe, in der neben dem Land Baden-Württemberg und dem Kanton Schaffhausen auch die anderen betroffenen Kantone und die Landkreise Lörrach und Waldshut vertreten seien, erörtert. Dabei gehe es auch um die Frage, welches Verkehrsunternehmen nach Auslaufen des Verkehrsvertrags im Jahr 2016 auf der Strecke fahren solle und wie das Vergabeverfahren auszugestalten sei.