Die Züge der neuen ÖBB Westbahntrasse donnern bald durch den Garten

Die neue Westbahntrasse soll mitten durch den Pool einer Anrainerin verlaufen. Ihr Anwalt will bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) gehen.

Jeden Schilling hatte sich Isolde Schlatter nach eigenen Angaben vom Mund abgespart, um sich in Neumarkt an der Ybbs bei Melk ein nettes Haus im Grünen zu bauen - das war vor 18 Jahren. Jetzt ist es vorbei mit der Idylle. Denn die ÖBB wollen die neue Westbahntrasse durch den Garten - und durch das Schwimmbecken des Grundstückes verlegen.

Weil sich Bahnmanagement und die Anrainerin nicht auf eine Ablöse einigen konnten, wird die Frau jetzt enteignet.


Schon bald werden vor dem Schlafzimmerfenster von Isolde Schlatter täglich an die 300 Züge mit Tempo 200 vorbeidonnern. Um die Anrainerin zu schützen, wollen die ÖBB auf dem Grundstück eine fünf Meter hohe Lärmschutzwand errichten. Dagegen setzt sich Schlatter zur Wehr: "Durch den Damm würde ich einen erheblichen Teil meines Gartens und des Schwimmbeckens verlieren. Das ist unzumutbar."

Ablöse

Aus diesem Grund hat sie den ÖBB eine Gesamtablöse ihrer Liegenschaft vorgeschlagen. Die Bahn hat abgelehnt. Sie will nur die für den Trassenbau benötigten Flächen bezahlen. Weil Schlatter das Angebot nicht angenommen hat, wurde ein Enteignungsverfahren eingeleitet.

Um die Objektivität zu wahren, werden derartige Amtshandlungen vom Land NÖ übernommen. Vor wenigen Tagen kam es zur entscheidenden Verhandlung an Ort und Stelle. Mit dabei auch Gerhard Taufner, der Rechtsanwalt der betroffenen Anrainerin.

Bei diesem Gespräch kam es schließlich zum Eklat. Taufner: "Der Verhandlungsleiter des Landes hat nur die Interessen der Bahn vertreten. Er hat allen Ernstes vorgeschlagen, den Pool abzuschneiden und abzumauern. Nur damit die Bahn nicht das gesamte Becken ablösen muss. Das ist eine Riesensauerei."
Nach diesem Vorschlag flogen bei der Verhandlung die Fetzen. Der Streit mündete darin, dass Taufner nun eine Befangenheitsanzeige gegen den Verhandlungsleiter eingebracht hat. Der wollte zu den Vorwürfen keine Stellungnahme abgeben.

Dafür dessen Chef, Heinz Bachbauer: "Ich kann und darf zu den Details des Enteignungsverfahrens nichts sagen. Es stehen dem Anwalt und der Anrainerin natürlich alle rechtlichen Möglichkeiten offen, um den Bescheid zu bekämpfen."

 

Gericht

Der ist Schlatter und ihrem Anwalt vor zwei Tagen zugestellt worden. Fazit: Haus und Garten werden nicht zur Gänze abgelöst. Für den Wegfall des halben Gartens und einen Teil des Schwimmbeckens soll die Anrainerin 80.000 Euro bekommen. Taufner: "Wir werden dieses Verfahren bis zum Europäischen Gerichtshof durchjudizieren."